Die Bundesförderung für thermische Sanierung ist aktuell nicht verfügbar, nur der Heizungstausch wird noch bundesweit gefördert. Landesförderungen variieren stark nach Bundesland und können weiterhin genutzt werden. Wichtig sind frühe Antragstellung und genaue Prüfung der regionalen Bedingungen.
Für Hauseigentümer in Österreich ist die passende Sanierungsförderung derzeit von Maßnahme, Bundesland und Antragszeitpunkt abhängig. Seit Juli 2026 sind die Bundesmittel für den Heizungstausch ausgeschöpft und Anträge auf den Sanierungsbonus für thermische Sanierungen bereits seit Februar geschlossen. Landesförderungen bleiben oft dennoch nutzbar, allerdings unterscheiden sich Voraussetzungen, Förderhöhen und Kombinationsmöglichkeiten je nach Region deutlich. Wer eine umfassende Sanierung oder den Austausch der Heizung plant, muss sich daher rechtzeitig informieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten, Bedingungen, Fristen und praktische Hinweise für Antragsteller übersichtlich erläutert.
- Aktuell gibt es keine Bundesförderung für thermische Sanierung, aber für den Heizungstausch auf Landesebene teils weiterhin Zuschüsse.
- Die Förderbedingungen und Höhen unterscheiden sich je nach Bundesland stark, ebenso die Kombinationsmöglichkeiten von Bundes- und Landesmitteln.
- Rechtzeitige Antragstellung ist wichtig: Bundesförderungen sind schnell ausgeschöpft, Landesprogramme haben eigene Fristen und Budgets.
Welche Sanierungsförderungen gibt es in Österreich?
Sanierungsförderungen in Österreich gliedern sich grundsätzlich in Bundesförderungen (zentrale Programme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft – BMLUK) und Landesförderungen (eigene Programme der einzelnen Bundesländer). Zu den bekanntesten Bundesförderungen zählen die Sanierungsoffensive (Sanierungsbonus) und der Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen (Kesseltausch). Landesförderungen bieten meist zusätzliche Zuschüsse oder Kredite, sind aber hinsichtlich der Maßnahmen, Höhe und Antragsmodalität sehr unterschiedlich geregelt. Insgesamt soll die Förderung Gebäudesanierungen, Energieeinsparungen sowie den Wechsel zu klimafreundlicher Heizung erleichtern, kann aber je nach Jahr und Budgetlage variieren [1][3].
Ist der Bundes-Sanierungsbonus aktuell noch verfügbar?
Der Bundes-Sanierungsbonus, der thermische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch förderte, wurde mit 2. Februar 2026 eingestellt. Neue Anträge sind seither nicht mehr möglich, bereits registrierte Anträge werden noch ausgezahlt. Die separate Bundesförderung für den Kesseltausch – also den Austausch einer fossilen Heizung durch eine nachhaltigere Lösung wie Wärmepumpe oder Fernwärme – konnte noch bis 10. Juli 2026 beantragt werden, wurde dann aber mangels Budget gestoppt [1]. Für 2027 ist die Fortsetzung der Sanierungsoffensive mit gleichem Aufbau angekündigt, Anträge sollen ab 4. Jänner 2027 wieder möglich sein. Derzeit sind jedoch alle Bundesmittel ausgeschöpft, eine Förderung für laufende Bauvorhaben ist bundesweit vorerst nicht mehr erhältlich [1][3].
Welche Maßnahmen werden (noch) gefördert?
2026 umfasst die Bundesförderung ausschließlich den Tausch fossiler Heizsysteme – gefördert werden etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder die Anbindung an Fernwärme. Bezuschusst werden bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten; entscheidend ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags („First come, first serve“) [3]. Thermische Sanierungsmaßnahmen wie Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch oder die energetische Sanierung der Gebäudehülle werden 2026 auf Bundesebene nicht mehr unterstützt. Das trifft insbesondere Besitzer älterer Häuser, für die eine umfassende Sanierung wirtschaftlich schwieriger wird. Viele Landesförderungen decken hingegen zumindest teilweise weiterhin auch thermische Sanierungsmassnahmen ab [3].
Welche Landesförderungen gibt es in meinem Bundesland?
Jedes Bundesland setzt eigene Schwerpunkte: In Tirol, Wien, Kärnten und Oberösterreich werden Sanierungen an der Gebäudehülle ebenso wie der Heizungstausch mit einmaligen Zuschüssen gefördert. Salzburg, Vorarlberg und das Burgenland bieten für den Heizungstausch ebenfalls Einmalzuschüsse, für thermische Sanierungen hingegen meist nur zinsgünstige Förderkredite – beispielsweise bis zu 80 % im Burgenland oder 90 % der Investition in Vorarlberg [3]. Niederösterreich und die Steiermark setzen auf eigene Fördermodelle, teils als Kombination aus Zuschüssen und Krediten. Die Detailbedingungen, Förderhöhen und Fristen werden im jeweiligen Bundesland jährlich neu festgesetzt. Ein Blick auf die offizielle Landes-Webseite oder die Publikation der Umweltorganisationen lohnt, um die aktuelle Förderlage einschätzen zu können [3].
Kann ich Bundes- und Landesförderungen kombinieren?
Bis zum Stopp der Bundesmaßnahmen 2026 konnten Zuschüsse häufig kombiniert werden: Wer die Bundesförderung erhielt, durfte zusätzlich eine Landesförderung beantragen – sofern die Bedingungen des Landes das zuließen. Allerdings darf die gesamte Förderung nicht die tatsächlichen Kosten überschreiten, und eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Die genauen Regeln unterscheiden sich; oft gilt etwa, dass bei Inanspruchnahme des Sanierungsbonus nur die Differenz zu den tatsächlichen Kosten durch das Land bezuschusst wird. Mit dem Aussetzen der Bundesmittel liegt die Hauptverantwortung nun bei den Landesprogrammen, und deren Kombinationsmöglichkeiten sollten vorab bei der zuständigen Behörde geklärt werden [3].
Welche Voraussetzungen und Fristen gelten?
Die wichtigsten Voraussetzungen: Das zu sanierende Gebäude muss in Österreich stehen und bestimmten Kriterien entsprechen – etwa Baualter oder energetischer Zustand. Für den Heizungstausch ist der Austausch eines fossilen Heizsystems notwendig; für thermische Sanierungen verlangen viele Programme einen Mindest-Standard (z. B. klimaaktiv-Gebäudestandard, Energieausweiswerte). Meist dürfen Arbeiten erst nach der Antragstellung beginnen und es werden nur neue, fachgerechte Maßnahmen gefördert. Antragsfristen hängen von verfügbaren Budgets und jährlichen Förderrunden ab. Bundesmittel folgen dem Prinzip „first come, first serve“ und sind nach Ausschöpfung – wie 2026 geschehen – sofort geschlossen. Landesfristen variieren, manche Programme akzeptieren Anträge laufend, andere einmal jährlich [1][3].
Typische Probleme
Aktuell gestaltet sich die Planung einer Gesamtsanierung herausfordernd: Ohne Bundesbeteiligung an der thermischen Sanierung können Eigentümer hohe Kosten kaum durch Zuschüsse abfedern. Die Vielfalt und Komplexität der Landesförderungen führen zudem rasch zu Unsicherheiten, da Modelle, Anforderungen und Förderhöhen sich ständig ändern. Gerade die Kombination aus Zuschüssen und Krediten, Einreichterminen und Kombinationsregeln erfordert eine genaue und zeitaufwändige Einzelfallprüfung [3].
Aktuelle Entwicklungen
Wichtiger Stand Ende Oktober 2026: Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2026 die Fortführung der Sanierungsoffensive ab Jänner 2027 angekündigt – mit einem jährlichen Förderbudget von 360 Millionen Euro, verteilt auf Sanierungsbonus und Kesseltausch [1]. Anträge sind jedoch erst ab 4. Jänner 2027 möglich. Die Mittel für 2026 sind voll ausgeschöpft und es werden keine neuen Projekte aufgenommen. Eigentümer, die schon jetzt sanieren wollen oder müssen, sind auf Landesmittel oder Förderkredite angewiesen. Damit bleibt der Start des neuen Förderjahres auch 2027 besonders relevant – zur frühzeitigen Antragstellung wird geraten [1][3].
Wie beantrage ich die passende Förderung?
Die Zuordnung zur jeweils passenden Förderung erfolgt meist digital über die Website der Bundes- oder Landesförderstelle (z. B. www.sanierungsoffensive.gv.at oder Landesförderportale). Voraussetzung ist die vollständige Dokumentation des Gebäudes, Angebote und eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen. Vor Beauftragung und Baubeginn sollten alle Unterlagen und Förderzusagen vorliegen, um keine Frist oder formale Voraussetzung zu versäumen. Eine Orientierungshilfe liefert etwa der Förderkompass der Bundesförderung; ergänzend klären die Landesstellen Detailfragen. Empfehlenswert ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme und, insbesondere zu Jahresbeginn, die laufende Informationskontrolle zu Änderungen und Limits der Förderbudgets [1][3].
Das Wichtigste zusammengefasst
Zusammengefasst ergibt sich aktuell für Hauseigentümer in Österreich ein gemischtes Bild: Ohne laufende Bundesmittel für thermische Sanierungen müssen Eigentümer stärker auf regionale Angebote setzen. Wer den Tausch einer alten Heizung plant, profitiert je nach Bundesland noch von Zuschüssen. Ausschlaggebend bleiben die rechtzeitige Antragstellung, die genaue Prüfung der Voraussetzungen und die Kombination verschiedener Förderungen, wo möglich. Mit der Wiederaufnahme der Sanierungsoffensive im Jänner 2027 eröffnen sich neue Perspektiven – eine kontinuierliche Überprüfung der Förderlage bleibt daher empfehlenswert.
Quellen
[1] Sanierungsoffensive – offizielle Website
[3] GLOBAL 2000 – Sanierungsförderung nach Bundesländern 2026 (GLOBAL 2000)















